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Aktuelle Termine

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Bauen

Die ländlich geprägte Gemeinde im bayerischen Oberland bietet durch die wunderschöne Lage eine hohe Wohn- und Lebensqualität und durch die zugleich gute Anbindung nach München eine gute Alternative zum Stadtleben. Das macht Dietramszell zu einem attraktiven Standort.


Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu den aktuellen Ausschreibungen, zur Vergabe von Gemeindegrundstücken, zu Dienstleistungen, Förderprogrammen und Hilfestellungen rund um das Thema Bauen in Dietramszell.

 

Vergabe von Wohnbauland im Rahmen des Einheimischenmodells Typ 1:

Ziel ist es, einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung vergünstigte Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Neben dem finanziellen Aspekt, spielen vor allem die persönliche und familiäre Situation, sowie das soziale Engagement in der Gemeinde eine wichtige Rolle. Die dafür gültigen Richtlinien für das EHM Typ 1 finden Sie hier: Richtlinien EHM Typ 1. 

 

Veräußerung von Grundstücken im Rahmen des Einheimischenmodells Typ 1 - Sondereinheimischenmodell Lochen West:

Derzeit veräußert die Gemeinde Dietramszell zwei unbebaute Grundstücke im Ortsteil Lochen welche mit je einer Doppelhaushälfte bebaut werden können. Die dafür gültigen Richtlinien für das EHM Typ 1 - Sondereinheimischen Modell finden Sie hier: Richtlinien Sondereinheimischenmodell Lochen West

Das Expose zur Ausschreibung finden Sie hier: Expose Lochen West

Den Bewerbungsbogen finden Sie hier: Bewerbungsbogen

Den für die Bebauung maßgeblichen rechtsgültigen Bebauungsplan finden Sie hier: Bebauungsplan Lochen Nr. 2 "Lochen West"

Die Formulare für die Mitgliedschaften und das ehrenamtliche Engagement erhalten Sie bei Frau Haslinger.

 

Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu den Kriterien für Ihre Bewerbung oder auch zu vertraglichen Details, die im Kaufvertrag vereinbart werden: Ihre Fragen - unsere Antworten EHM Typ 1

 

Möchten Sie als Grundstückseigentümer der Gemeinde Dietramszell Flächen zur Entwicklung von Grünland im Rahmen des Einheimischenmodells Typ 1 zur Verfügung stellen, so finden Sie hier Wissenswertes für den Ankauf durch die Gemeinde Dietramszell.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Theresa Haslinger (Abteilung Bauamt) unter der Telefon-Nr. 08027 9058 - 17 oder per Email haslinger gerne zur Verfügung.


 

Bauantrag und Baugenehmigung

Bitte jedem Bauantrag eine Einwilligungserklärung  zur Datenverarbeitung ausgefüllt beilegen: Formular

 

Sobald ein Grundstück zur Verfügung steht, kann bei der Gemeinde ein/eine

 

eingereicht werden. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Bauamt (Frau Gruber) nach Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

  • Bauanträge müssen mindestens 14 Tage vor der Bauausschusssitzung im Bauamt eingereicht werden.

  • Gemäß Beschluss des BA vom 05.07.2018 müssen Planunterlagen ab sofort bitte zusätzlich in digitaler Form eingereicht werden.


Was ist bei der Einreichung zu beachten?

Folgende Unterlagen werden hierzu in 3-facher Ausfertigung benötigt:

  • Bauantragsmappensatz (grün, rot, gelb)

  • Antragsformular

  • Bau- bzw. Betriebsbeschreibung

  • amtlicher Lageplan 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate)

  • Lageplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben und Abstandsflächen

  • Eingabeplan (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)

  • Nachbarunterschriften

  • Erhebungsbogen

Je nach Bauvorhaben werden ggf. noch vorhabenspezifische Unterlagen benötigt:

  • Entwässerungsplan

  • Fragebogen zur Niederschlagswasserbeseitigung

  • Stellplatznachweis

  • Flächenberechnung

  • ...

Einige Vordrucke erhalten Sie hier: Vordrucke

Generationenübergreifende Wohnraumplanung, barrierefreies Bauen, altersgerechter Wohnraumumbau
Komfort für ein ganzes Leben!

Wie lange möchten Sie in Ihrem geplanten Eigenheim wohnen? Im Normalfall doch sicher bis an Ihr Lebensende.

Es ist kein Geheimnis, dass uns mit zunehmendem Alter viele Tätigkeiten schwerer fallen, ja teilweise fast unmöglich werden

Ein lebenslanges Wohnen im eigenen Haus ist meist nur dann möglich, wenn die Wohnräume für die junge Familie und später für den älteren Menschen geeignet sind. Das bedeutet, dass Ihr jetzt geplantes Haus in ca. 40 Jahren kostenintensiv angepasst werden muss, damit Sie sich auch im Alter in Ihrer gewohnten Umgebung noch wohl und sicher fühlen können.
Dabei denken wir an:

  • verbreiterte Zimmertüren,

  • barrierefreie Zugänge zur Haustüre, Terrasse, zum Balkon und zu den Mülltonnen,

  • abgesenkte Lichtschalter, Türdrücker und andere Bedienelemente,

  • Treppen ohne Stolperfallen aber mit zwei Handläufen,

  • ausreichend Platz in Bad und Toilette,

und an vieles mehr.

Barrierefreier Wohnraum für Jung und Alt vorausschauend geplant, bedeutet Komfort und meist nicht einmal große Mehrkosten.

Auch bestehender Wohnraum kann oft mit einfachen Mitteln altersgerecht umgebaut und gefördert werden.
Wenn Sie Vermieter sind, können Sie zu dieser altersgerechten Umbaumaßnahme u. U. ebenfalls Zuschüsse erhalten.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit Sitz in Frankfurt am Main fördert die barrierefreie und generationenfreundliche Gestaltung von Lebensräumen.


Sie unterscheidet in sieben Förderbereiche:

  1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

  3. vertikale Erschließung / Überwinden von Niveauunterschieden

  4. Anpassung der Raumgeometrie

  5. Maßnahmen an Sanitärräumen

  6. Bedienelement, Stütz- und Haltesysteme, Orientierung und Kommunikation

  7. Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen


Sprechen Sie mit Ihrem Architekten!

Eine erste kostenlose Beratung erhalten Sie bei:

Wohnberatung beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen,
Frau Maria-Kristin Kistler, Tel: 08041-505 674 oder E-Mail:

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